Versteigerungsbedingungen
Versteigerungsbedingungen für öffentliche Versteigerungen für Insolvenzware / Insolvenzgegenstände
Mit der Teilnahme an unseren Versteigerungen erkennen Sie nachfolgende Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Raab & Höltl GbR an.
Die eingestellten Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen, ohne Gewährleistung auf Funktion und Vollständigkeit.
Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz aufgrund des Zustands, einer evtl. nicht gegebenen Funktionsfähigkeit oder diversen Mängeln werden ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen zu den ausgeschriebenen Gegenständen, können jederzeit vom Käufer abgefragt werden. Eine Besichtigung ist nach Rücksprache ebenfalls möglich. Technische Daten, Hersteller, Baujahre oder sonstige Angaben sind unverbindlich und stellen keinerlei Bestimmung der Beschaffenheit des Gegenstandes, der zur Verwertung steht, dar. Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und technischer Beschreibung, sowie Positions- und Artikelnummern, wird keine Gewähr übernommen. Druck- und Tippfehler und Irrtum vorbehalten.
Durch die vorhandenen Angaben in den Verkaufslisten wird keine Funktions- / Beschaffenheitsgarantie übernommen.
Der Versteigerer Raab & Höltl GbR ist berechtigt, Positionen zurückzuziehen, zu trennen, oder zusammenzulegen / zu kombinieren.
Unter Umständen muss die Höhe des Betrages, der geboten werden muss, bestimmt werden. Hierzu ist der Versteigerer ebenfalls berechtigt.
Der Zuschlag bei Versteigerungen, wird unmittelbar nach Zeitablauf an den Meistbietenden erteilt.
Der Versteigerer kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen von seinem Recht Gebrauch machen, das Gebot unter Vorbehalt abzulehnen.
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Kaufgegenstände auf den Käufer über.
Alle Kaufgegenstände werden erst nach Zahlungseingang an den Käufer übergeben.
Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und der Übergabe des Gegenstandes auf den Käufer über.
Kosten für evtl. notwendige Demontagen, Transporte und Hilfsmittel, sowie durch Transport und Demontage entstehende Schäden an den Gütern trägt der Käufer. Der Käufer haftet für alle durch Abholung und / oder Abbau und Abtransport entstehenden Schäden an Gebäude, Räumlichkeiten und / oder Fremdeigentum in den Abholräumen.
Raab & Höltl GbR, Untere Hauptstraße 2, 85386 Eching